Data-Label GmbH · Zilzkreuz 9 · 53604 Bad Honnef
Stand: 01.01.2027
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im
Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Für Verbraucher gelten
unsere gesonderten AGB für den Online-Shop. - Sie gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und
Leistungen der Data-Label GmbH („Data-Label“), auch für alle künftigen
Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. - Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des
Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn Data-Label ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht oder in Kenntnis ihrer Geltung liefert. Sie gelten nur,
wenn Data-Label ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. - Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen (z. B.
Rahmenverträge) haben Vorrang. Soweit sie die Haftung nicht ausdrücklich
regeln, gelten ergänzend § 7 und § 8 dieser Bedingungen.
§ 2 Angebote,
Beschaffenheit, keine Garantie
- Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer
Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande. Maßgeblich für
Inhalt und Umfang ist die Auftragsbestätigung. - Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus der
Auftragsbestätigung und der darin in Bezug genommenen
Produktspezifikation bzw. dem vom Kunden freigegebenen Muster. Angaben
in Datenblättern, Spezifikationen, Prüfberichten, Prospekten und auf der
Website sowie mündliche Auskünfte sind Beschaffenheitsangaben bzw.
Richtwerte, keine Garantien und keine Zusicherung einer
Eignung für einen bestimmten Zweck. - Eine Garantie (§ 443 BGB) übernimmt Data-Label nur, wenn sie
ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet ist. - Data-Label darf Rohstoffe und Vormaterialien durch gleichwertige
ersetzen, soweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird und
keine abweichende schriftliche Vereinbarung (Change-Control)
besteht.
§ 3 Eignung,
Verarbeitung und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde prüft vor dem Serieneinsatz eigenverantwortlich, ob die
Ware für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Das betrifft
insbesondere: Drucker, Druckeinstellungen (Geschwindigkeit,
Druckenergie, Andruck), Farbband, Untergründe, Klebeflächen, mechanische
Belastung (z. B. Reibung, Verpackung, Transport), Sterilisation,
Temperatur, Chemikalien sowie regulatorische Anforderungen. - Anwendungstechnische Beratung, Druckparameter, Testergebnisse und
Empfehlungen von Data-Label erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch
unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Die
Einrichtung und Einstellung der Drucker beim Kunden liegt in der
Verantwortung des Kunden. - Etiketten und Verbrauchsmaterialien von Data-Label sind keine
Medizinprodukte. Die Verifizierung, Validierung und Freigabe im Rahmen
regulatorischer Anforderungen des Kunden (z. B. MDR, ISO 13485, GMP)
obliegt allein dem Kunden.
§ 4 Mengen- und
Ausführungstoleranzen
- Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind
fertigungsbedingt zulässig und werden nach tatsächlicher Menge
berechnet. - Branchenübliche Abweichungen in Farbe, Maß, Stanzung, Wickelung und
Materialstärke stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Wareneingangsprüfung
und Mängelrüge
- Es gilt § 377 HGB mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat jede
Lieferung und jede Charge vor der Verarbeitung,
mindestens durch Sichtprüfung und Probedruck mit den eigenen Druckern
und Einstellungen, zu prüfen. - Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach
Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung
schriftlich unter Angabe von Charge, Menge und Fotos zu rügen.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. - Ware, die trotz erkennbarem Mangel oder ohne die Prüfung nach Abs. 1
verarbeitet, bedruckt oder angebracht wurde, gilt hinsichtlich dieses
Mangels als genehmigt; insoweit bestehen keine Ansprüche, insbesondere
nicht auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten. - Beanstandete Ware ist getrennt aufzubewahren und Data-Label auf
Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Rückstellmuster je
Charge sind vom Kunden bis zum Verbrauch der Charge aufzubewahren.
§ 6 Mängelansprüche
- Bei Mängeln leistet Data-Label nach eigener Wahl Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. - Aufwendungen für Aus- und Einbau (§ 439 Abs. 3 BGB), etwa das
Ablösen und Neuetikettieren, ersetzt Data-Label nur in erforderlichem
und nachgewiesenem Umfang und begrenzt auf den Nettoauftragswert der
mangelhaften Lieferung. Weitergehende Ansprüche richten sich
ausschließlich nach § 7. - Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab
Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Garantie sowie in den
Fällen des § 7 Abs. 1.
§ 7 Haftung
- Data-Label haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz. - Im Übrigen haftet Data-Label – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also
solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. - Folgeschäden sind ausgeschlossen. In den Fällen des
Abs. 2 haftet Data-Label insbesondere nicht für mittelbare Schäden und
Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und
Stillstandszeiten, Umrüst-, Sortier-, Prüf-, Untersuchungs-,
Separierungs- und Personalkosten, Kosten von Rückrufen sowie Ansprüche
Dritter – auch dann nicht, wenn die Ware mangelhaft ist oder eine
falsche Ware geliefert wurde. Die Pflicht zur Nacherfüllung nach § 6
bleibt unberührt. - Soweit Data-Label nach Abs. 2 haftet, ist die Haftung je
Schadensfall auf den Nettoauftragswert der betroffenen Lieferung und
insgesamt auf 2.000 € je
Kalenderjahr begrenzt. - Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Data-Label. - Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw.
Kenntnis, soweit nicht Abs. 1 eingreift. - Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG). - Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von
Data-Label (Bad Honnef). Data-Label ist berechtigt, auch am Sitz des
Kunden zu klagen. - Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
